Die immerwährende Neiddebatte: Beamte sollen in die Rentenversicherung einzahlen

Sicherlich wird man mir jetzt vorwerfen, nicht unparteiisch zu sein, schließlich bin ich selbst Beamter. Aber ich bin nicht nur Beamter, sondern Pragmatiker. Ich betrachte Dinge in der Regel nüchtern und neutral. Und dazu gehört auch die immerwährende - und mit den immergleichen teils falschen, bei näherer Betrachtung eher neidgetriebenen Argumenten geführte - Diskussion darüber, ob Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten oder nicht. Aber leider merkt man in Diskussionen immer sehr schnell, dass diejenigen, die lautstark das Wort führen, sich nicht im Ansatz über das bestehende System - die bestehenden Systeme ! - informiert haben, geschweige denn diese verstanden.


  • Richtig ist, dass Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Ebenso richtig ist aber auch, dass Beamte gleichwohl keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Es ist insofern grundsätzlich erst einmal völlig unerheblich, dass Beamte nichts einzahlen. Wer nichts einzahlt, bekommt nichts raus und umkehrt. Damit könnte man das Thema auch schon abhaken. So einfach ist es aber natürlich nicht und die Kritiker fahren noch eine ganze Reihe weiterer, teils höchst abstruser "Argumente" auf.


Zuvorderst wird natürlich angeführt, dass die gesetzliche Rentenversicherung ein Solidarsystem sei und deshalb schon alleine aus "Gerechtigkeitsgründen" die Beamten daran beteiligt werden müssten. Nun, auf den ersten Blick eine natürlich (?) logische Schlussfolgerung. Davor steht aber ein wesentlicher Aspekt: das System der Beamtenversorgung unterscheidet sich wesentlich von dem der Arbeiter und Angestellten. Dabei will ich jetzt an dieser Stelle gar nicht in die Diskussion einsteigen, ob dieses noch zeitgemäß ist. Aber: ein Beamter begibt sich zu seinem Dienstherrn in ein sogenanntes Dienst- und Treueverhältnis. Welches zwar sicherlich diverse Vorteile bietet, aber eben auch etliche, teils erhebliche Nachteile. Deshalb ergibt sich aus diesem Dienst- und Treueverhältnis für den Dienstherrn auch die Verpflichtung zur lebenslangen (!) Sicherstellung einer angemessenen Bezahlung = Alimentation. Das System ist also von vorneherein darauf ausgerichtet, dass ein Beamter ab dem Moment, da er seinen Dienst bei seinem Dienstherren antritt, für den Rest seines (beruflichen) Lebens auch bei diesem verbleiben und für diesen tätig sein wird. In der Praxis sind Dienstherrenwechsel dann auch sehr selten. Da sich der Dienstherr zur lebenslangen Alimentation verpflichtet, ergibt sich hieraus, dass er nach Erreichen der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze = Pensionsalter auch für das Ruhegehalt = die Pensionszahlung seines Beamten verantwortlich ist.


Bei Arbeitnehmern sieht es in der Praxis hingegen ganz anders aus. War es früher - und damit beziehe ich mich auf Zeiten von vor ca. 70 Jahren! - üblich, sein gesamtes Berufsleben bei ein und demselben Betrieb zu verbringen, also von der Ausbildung bis zur Rente, und nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn der Arbeitgeber in Rente ging oder verstarb und kein Nachfolger existierte, zu einem neuen Arbeitgeber zu wechseln, ist dies Heutzutage eher die Regel denn die Ausnahme. Damals lag der Radius, in welchem sich die Menschen bewegten, aber auch nur innerhalb von ca. 20-25 km um den Wohnort herum. Die Mobilität, die wir heute kennen und haben, gab es damals schlichtweg noch nicht. Oftmals wird schon nach der Ausbildung gewechselt, alleine um den "Mief" des Azubi loszuwerden. Auch wenn es Spezialbereiche gibt, in welchen man - theoretisch - nach seiner Ausbildung nur bei dem jeweiligen Lehrbetrieb tätig sein kann (beispielhaft genannt Lokführer bei der Bahn, wobei es heutzutage auch Privatanbieter gibt zu welchen man wechseln kann; aber vielleicht an dieser Stelle kurz überlegt: warum waren Bahnmitarbeiter früher Beamte?!?).


Sicherlich könnten Großkonzerne wie Siemens, Bayer etc. tatsächlich die Renten ihrer Mitarbeiter - analog Staat und Beamte - selber stemmen. Sie hätten nur frühzeitig ein eigenes Rücklagesystem bilden müssen. Das freilich Heute in der gleichen Schieflage wäre wie die gesetzliche Rentenversicherung. Aber ein Kleinbetrieb? Wie soll eine Bäckerei, eine Metzgerei, ein Frisörsalon mit ein paar Angestellten die Renten bezahlen, wenn ihre Mitarbeiter in den wohlverdienten Ruhestand gehen? Unmöglich zu stemmen. Da ist ein System wie die gesetzliche Rentenversicherung natürlich optimal und wurde im Prinzip aus genau dem Grund auch ins Leben gerufen: die Grundkriterien (Beitragssatz) sind klar festgelegt, der Arbeitnehmer hat seine RV-Nummer, und damit ist es unerheblich bei welchem Arbeitgeber man tätig ist. Die Beiträge werden abgeführt, und mit Renteneintritt ist der Arbeitnehmer von der Gehaltsliste gestrichen, erledigt. Dadurch ist es den Menschen auch (erst) möglich, noch in fortgeschrittenem Alter den Arbeitgeber zu wechseln. Denn dieser braucht sich keinen Kopf machen, einen 50jährigen einzustellen, den er dann bis zu seinem Lebensende "durchfüttern" müsste.


Nun kann man selbstverständlich argumentieren, dass man dieses System des Dienst- und Treueverhältnis ja sehr simpel ändern könne, und es keinen wirklichen Grund dafür gäbe, Beamte nicht an dem Solidarsystem zu beteiligen. Soweit richtig. Aber dann überlegen wir doch an dieser Stelle einmal, "was wäre wenn": die gesetzliche Rentenversicherung ist erheblich in Schieflage.

Die zwei Hauptprobleme sind bekannt:

1.) immer weniger Beitragszahler für immer mehr Leistungsempfänger. Kamen 1962 noch 6 (!) Beitragszahler auf einen Rentner = bezahlten dessen Rente, sind es aktuell (2025) nur noch ca. 1,8.

2.) als die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde, lag die Rentenbezugszeit meist bei unter 5 Jahren. Heute beträgt sie durchschnittlich 15-20 Jahre.


Würde sich an dieser Schieflage etwas ändern, wenn Beamte auch einzahlen würden? Selbstverständlich nicht - im Gegenteil! Was scheinbar immer gerne "übersehen" wird, ich schrieb es eingangs: aktuell zahlen Beamte zwar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, bekommen aber auch keine Leistungen aus dieser. Macht man sie zu Beitragszahlern, werden sie selbstverständlich auch Leistungsempfänger. Das demographische Dilemma unserer Gesellschaft ändert sich aber nicht dadurch, dass Beamte auch einzahlen. Im Gegenteil: Beamte haben eine statistisch höhere Lebenserwartung als die meisten anderen Berufsgruppen. Sie wären also in der gesetzlichen Rentenversicherung länger Leistungsempfänger, und damit ergäben sich noch mehr Rentner pro Beitragszahler als aktuell schon der Fall. Das Grundproblem der gesetzlichen Rentenversicherung würde sich hierdurch also nicht nur nicht verbessern, sondern ganz im Gegenteil verschlechtern.


Jetzt werden einige ganz Schlaue auf Österreich verweisen, wo man Beamte ja in die gesetzliche Rentenversicherung übernommen hat. Ja, hat man. Und anfangs hat man hierdurch natürlich kurzfristig mehr Beitragszahler als Leistungsempfänger. Aber bereits jetzt, nur wenige Jahre nach der Reform, passiert dort genau das, was ich vor wenigen Sätzen formuliert habe. Die Beamten werden Leistungsempfänger, und damit ist der Vorteil der größeren Anzahl an Beitragszahlern dahin. Entsprechend steht das österreichische Rentensystem nun auch wieder genau dort, wo auch das deutsche Rentensystem steht: vor dem Kollaps!


WAS? Beamte zahlen nichts ein?!? Es stimmt also, Beamte leisten keinen Beitrag zu ihrer Pension! Skandal!!!

Dies ist das wohl größte Märchen, das sich hartnäckig in den Köpfen der Menschen und in den Weiten des Internet hält. Wie heißt es so schön: Die Lüge wird nicht dadurch zur Wahrheit, dass man sie ständig wiederholt!


Beamte leisten sehr wohl ihren Beitrag zu den Pensionen. Aber auch hier gilt wieder: die Besonderheit des Systems, das sich elementar von dem System der gesetzlichen Rente unterscheidet! Beamte leisten ihren Beitrag PASSIV. Das bedeutet, dass die Besoldung = das Bruttogehalt eines Beamten deutlich niedriger ist als das eines vergleichbaren Tarifbeschäftigten, weil es bereits um die Anteile der Pension gekürzt wurde! Zur Erinnerung: bei Beamten ist der Dienstherr für die Zahlung der Pension zuständig. Warum also sollte dieser dem Beamten erst eine - höhere! - Besoldung bezahlen, von dieser dann abrechnungstechnisch den Pensionsbeitrag abziehen, um den Betrag dann auf die Haushaltsstelle für die Pensionszahlung umzubuchen? Denn sowohl Besoldung als auch Pension kommen schlussendlich aus einer Quelle: Steuergeld! Es wäre nur "rechte Tasche - linke Tasche". So spart man sich - wortwörtlich und buchstäblich! - diesen zusätzlichen, nachgerade überflüssigen Buchungsaufwand und verteilt die Haushaltsmittel gleich nach Bedarf: kalkulierter Betrag X für die Besoldung auf die entsprechende Haushaltsstelle, kalkulierter Betrag Y für die Pension auf die entsprechende Haushaltsstelle, fertig.

Aber um den Bürgern / Rentnern zumindest kurzzeitig das Gefühl zu vermitteln, "das Problem erkannt zu haben und zu handeln", wurde medienwirksam v.a. in den 1990er Jahren die Besoldung eingefroren, d.h. bei den Lohnerhöhungen gab es für Beamte reihenweise "Nullrunden" - mit der Begründung, die Differenz für die Pensionsrückstellung zu verwenden. Selten so gelacht, respektive haben die Beamten damals ganz und gar nicht gelacht. Denn natürlich war die Besoldung auch damals schon um die Pensionsbeiträge gekürzt und damit deutlich niedriger als der Tariflohn, denn dieses System wurde bereits in den 1950 Jahren - ich glaube es war 1957, aber nagelt mich jetzt nicht darauf fest - eingeführt. Ausnahmsweise hat man damals also nicht nur die Arbeitnehmer und Rentner, sondern auch die Beamten und Pensionäre verarscht. Wie schön ist es doch, wenn man zwei Gruppen gegeneinander aufwiegeln und ausspielen kann, um sich selber die Taschen zu füllen - und wenn die Tasche auch nicht die Persönliche ist, sondern ideologische, politische Phantastereien und Wünsche.


Es stimmt also: die Steuerzahler müssen die Pensionen bezahlen! wie ungerecht!

Plakative Antwort: JA! Natürlich! Wer oder was denn auch sonst?!? Ob Beamte nun ungekürzte Bezüge erhalten und abrechnungstechnisch Pensionsbeiträge abgezogen werden, die dann auf die Haushaltsstelle "Pensionen" umgebucht werden, oder ob Beamte ihre Bezüge bereits um die Pensionsbeiträge gekürzt erhalten und diese direkt auf die Haushaltsstelle "Pensionen" gebucht werden - es ist so oder so Steuergeld!

Würden Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten - die Beiträge kämen immer noch von ihren Bezügen und dem AG-Anteil: beides Steuergeld!


Aber jetzt: diese Ungerechtigkeit! Die Beamtenpensionen sind so hoch! 71,75% vom letzten Gehalt, während das Rentenniveau auf 48% gefallen ist! Und was diese Beamten nicht durchschnittlich an Pension erhalten! Viel zu viel! Sauerei!!!

Ja, wenn der Deutsche Michel sich über etwas echauffiert, dann spielen Fakten schnell keine Rolle mehr. Zumal auch hier das bereits oben genannte gilt: Beamtenversorgung und gesetzliche Rentenversicherung sind zwei grundlegend verschiedenen Systeme, haben entsprechend auch unterschiedliche Rahmenbedingungen. Aber Fakten werden wie so oft und üblich gerne "übersehen", wenn es der eigenen Empörung dient.


Rentenniveau: Begrifflichkeiten kennen und richtig verwenden: Rentenniveau bedeutet nicht, dass die tatsächliche Rentenhöhe bei nur 48% liegt. Das Rentenniveau ist - vereinfacht beschrieben - das prozentuale Verhältnis zwischen Durchschnittsrente und Durchschnittseinkommen und hat folglich erst einmal nichts mit der persönlichen Rentenhöhe zu tun. 1970 - da war die Welt der Rente noch in Ordnung - lag das Rentenniveau beispielsweise bei 55,2% (!) und 1990 - auch hier war die Welt noch weitgehend in Ordnung - lag das Rentenniveau bei 55,0 %. Auch sind die 71,75% der Beamtenpension kein fixer Wert, den jeder Beamte erhalten würde, sondern der Höchstsatz, den ein Beamter bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen erhalten kann. Entsprechend liegt der Durchschnitt deutlich darunter. Näheres dazu weiter unten.


Höhe der Beamtenpension: ja, die durchschnittliche Beamtenpension ist deutlich höher als die durchschnittliche Rente. Aber das liegt nun wiederum an den unterschiedlichen Systemen, und die Unterschiede muss man eben verstehen und akzeptieren. Das Durchschnittsgehalt eines Profifußballers in der 1. Bundesliga liegt schließlich auch deutlich über dem Durchschnittsgehalt einer Bäckereifachverkäuferin. Nur dass die Bäckereifachverkäuferin von ihrem Gehalt den Rentenversicherungsbeitrag in voller Höhe abführen muss, während der Profifußballer der Beitragsbemessungsgrenze unterliegt, und die beträgt für 2026 8.450 € monatlich. D.h. der Profifußballer zahlt nur auf max. 8.450 € Rentenversicherungsbeitrag, auch wenn er 1 Mio € im Monat verdient. Die Besser- und Bestverdiener der Gesellschaft sind also weitgehend aus dem Solidarsystem ausgeklammert. Doch wenn es für den Rentenbeitrag einen Höchstsatz gibt, dann ist logischer Weise auch die Rente einem Höchstbetrag unterworfen. Wer 45 Jahre lang - von 1981 bis 2025 - jedes Jahr ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (oder darüber) erhalten hat, bekommt die höchstmögliche Rente in Höhe von knapp 3.600 €. Was natürlich kaum jemand schafft, und so liegen die tatsächlichen Werte naturgemäß weit darunter. Gerade einmal 7,4% der Männer und 0,7% der Frauen haben eine monatliche Rente von 2.400 € oder mehr.


Warum ist dann die durchschnittliche Beamtenpension so viel höher als die Rente? Die Zahlen für Nordrhein-Westfalen sprechen eine deutliche Sprache: dort lag die durchschnittliche Rente Ende 2025 bei Männern bei 2005 €, bei Frauen bei 1.455 € und die durchschnittliche Pension bei 3.614 €. Absolut ungerecht, oder? NEIN! Und hier kommen wir nun zu einem Punkt, den viele Menschen nicht verstehen und akzeptieren wollen: das Bildungsniveau als Zugangsvoraussetzung für eine Beamtenlaufbahn! In der Rentenversicherung "tummeln" sich alle Menschen, die der Beitragspflicht unterliegen. Von der ungelernten Aushilfskraft über die Fachkraft bis zum Akademiker, egal ob Schulabbrecher, Hauptschule, mittlere Reife, Abitur, abgeschlossenes Studium. Nun ist die Zahl der Erstgenannten aber weitaus höher als die der Akademiker. Und aus einem Aushilfsjob mit 1.500 € Brutto bekommt man später nun einmal keine 3.000 € Rente. Im Beamtenbereich gibt es aber diesen gesamten sogenannten "Niedriglohnsektor" nicht! Selbst der "Einfache Dienst" (= Qualifikationsebene 1) ist kaum mehr existent. Die Masse der Beamten findet sich im "Mittleren Dienst" (=Qualifikationsebene 2) und "Gehobenen Dienst" (= Qualifikationsebene 3). Klassisch hier zu finden die Polizei, die Berufsfeuerwehr, Finanzbeamte, die Beamten der allgemeinen inneren Verwaltung. Zugangsvoraussetzung für die QE 2 ist Mittlere Reife, für die QE 3 (Fach-) Abitur. Für die QE 4 ("Höherer Dienst") braucht es dann schon ein abgeschlossenes Master-Studium. Es dürfte jedem einleuchten, dass jemand, dessen Beruf mindestens Mittlere Reife voraussetzt, auch ein höheres Gehalt bekommt (und verdient!) als eine ungelernte Aushilfskraft ohne Schulabschluss, auch höher als jemand, für dessen Beruf der Hauptschulabschluss ausreicht. Ebenso, wie es einleuchten sollte, dass jemand, dessen Beruf Abitur voraussetzt, ein höheres Gehalt bekommt als jemand, für dessen Beruf Mittlere Reife ausreicht. Und dass jemand, dessen Beruf ein abgeschlossenes Studium benötigt (fachlich geeigneter Master-Abschluss !), besser bezahlt wird als jemand, dessen Beruf "nur" Abitur voraussetzt, ebenfalls.


Im Bereich der Beamtenpension finden wir nun eben all diese Gruppen vereint. 4 Qualifikationsebenen, in denen sich ausschließlich gut (aus-) gebildete Menschen tummeln, plus "Sonderlaufbahnen". Menschen mit einer entsprechenden Mindestbildung und entsprechendem Mindestgehalt. Wohingegen in der Rentenversicherung eben auch Einkommen weit unterhalb dieser Mindestgehälter beitragspflichtig sind. Bei gleichzeitig nicht vorhandener Beitragsbemessungsgrenze. Womit es zwar eine faktische Höchstpension gibt, die sich aus der höchsten bzw. bestbesoldeten Besoldungsgruppe ergibt, aber eben keine "künstliche Beschneidung" des Maximalbetrags. Das bedeutet, dass die Pension eines Leitenden Ministerialbeamten oder eines Politischen Beamten ebenso in die Durchschnittspension eingerechnet wird, wie die eines "einfachen" Sachbearbeiters am Landratsamt in der 2. QE. Während in der Rente der Einkommensmillionär eben nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingerechnet ist. Wenn nun also in der statistischen Berechnung der durchschnittlichen Beamtenpension sich die niedrigsten Pensionen bereits aus einem Einkommen berechnen, das - deutlich - über dem Durchschnittseinkommen der Rentenversicherten liegt, und gleichzeitig Einkommen eingerechnet sind, die weit über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegen, dann ist es doch zwangsläufig, dass die durchschnittliche Pension (deutlich) höher ausfällt, als die durchschnittliche Rente.


Um es in ein greifbares Beispiel zu packen: in Bayern erhält ein Sachbearbeiter in der 2. QE nach abgeschlossener Ausbildung ein Einstiegsgehalt in der Besoldungsgruppe A6 von etwa 3.100 € Brutto. Das im Laufe der Zeit durch Beförderungen noch steigt. Ein Beamter der 2. QE, der die höchste Stufe seiner Besoldungsgruppe = A9 erreicht hat, erhält ein monatliches Gehalt von etwa 4.300 € Brutto. Aber glauben sie bitte nicht, dass man diese Stufe nach 5 Jahren Dienstzeit erreicht hätte! Aus diesen 4.300 € Brutto errechnet und ergibt sich die Pensionshöhe. 4.300 € Brutto monatlich ergibt 51.600 € jährlich. Für einen Beamten der 2. QE, und weil die 1. QE de facto nicht mehr existiert, bestenfalls noch für Einstiegsämter / -dienstgrade der Bundeswehr, kann man dies als Mindesteinkommen für die Beamtenpension ansehen. Sprich: alle Beamten der 3. QE, der 4. QE und erst Recht der Sonderlaufbahnen haben eine ruhegehaltsfähige Besoldung teils weit! über dieser Summe. Demgegenüber lag 2025 das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten bei 50.493 €.


Wenn ich von Besoldungen teils weit über dem Betrag von 51.600 € jährlich schreibe, dann darf ich an dieser Stelle auf die Besoldungsordnung "B" mit der Einstiegsgruppe B2 verweisen. Hier liegt das Einstiegsgehalt bei 8.860,51 € monatlich (Bayern) (= 106.326,12 € jährlich) und damit schon über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Hier finden sich freilich nicht die normalen Sachbearbeiter, hier findet man die Spitzenbeamten, die Behördenleiter, hohe Führungsbeamte, insbesondere des Militärs, Polizeipräsidenten, Bürgermeister großer Städte und Landräte. In der höchsten Gruppe dieser Besoldungsordnung B, der Gruppe B11 mit monatlich 15.809,30 € / 189.711,60 € jährlich finden sich in erster Linie Staatssekretäre. Die "Sonder-Laufbahnordnung" R für Richter und Staatsanwälte bewegt sich im Großen und Ganzen im Bereich der Besoldungsordnung A13 bis A16 = Grundgehalt zwischen ca. 5.200 € monatlich = ca. 62.400,00 € jährlich und ca. 8.500 € monatlich / ca. 102.000,00 € jährlich und damit ebenfalls weit über dem Durchschnittseinkommen der gesetzlich Rentenversicherten.


Und all diese hoch und höchstbezahlten Spitzenbeamten mit ihren entsprechend hohen Gehältern und demzufolge später entsprechend hohen Pensionen werden in die durchschnittliche Beamtenpension eingerechnet. Jetzt fragen sie bitte ernsthaft noch einmal, warum die durchschnittliche Beamtenpension im Vergleich zur Rente so hoch ist!? Und unter Berücksichtigung der Zugangsvoraussetzungen: halten sie die Gehälter = Besoldung wirklich für zu hoch, gar für unangemessen hoch?


Aber warum soll es gerecht sein, dass Beamte 71,75% von ihrem letzten Gehalt als Pension erhalten, während die Rente bestenfalls ca. 67% der letzten Durchschnittseinkommen beträgt?

Ganz einfach:

- weil der Beamte nachträglich von seiner Pension noch seine private Krankenversicherung bezahlen muss, die bei der gesetzlichen Rente bereits "abgerechnet" ist.

- weil die Beamtenpension - seit je her! - in vollem Umfang steuerpflichtig ist!

- Und obendrein - zumindest was den öffentlichen Dienst betrifft - haben Rentner in der Regel zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, wie auch bei den meisten Großunternehmen, aber auch etlichen kleineren Betrieben. Während die Beamten eine solche nicht haben, sondern die Beamtenpension ist eine "Vollpension". Was in der Praxis nicht selten dazu führt, dass der Tarifbeschäftigte in der Rente besser gestellt ist als ein vergleichbarer Beamter in Pension. Aber das will auch wieder niemand hören, zerstört es doch das Narrativ des überprivilegierten und überbezahlten Pensionärs...


Im Prinzip lautet dennoch die nüchterne Erkenntnis: während Beamte eine der wenigen und letzten Berufsgruppen sind, die (noch!) eine angemessene Pension erhalten, die nicht schnurstracks in die Altersarmut führt, hat die Politik die Rentner dieses Landes in den letzten 30 Jahren - entschuldigen sie die drastische Formulierung - nach Strich und Faden verarscht und wurde hierfür zum Dank immer und immer wieder gewählt.

Anfang der 1990er Jahre waren Rente und Beamtenpension noch weitgehend "Pari". Die Rente betrug ca. 67%, die Beamtenpension lag bei ca. 75%. Dafür war die Rente steuerfrei und Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, während Beamte, wie schon geschrieben, ihre Pension damals schon voll versteuern und nachträglich davon noch ihre private Krankenversicherung bezahlen mussten und müssen. Dadurch herrschte "prozentual" im Endergebnis Gleichstand, wenngleich aus den genannten Gründen die durchschnittliche Pension natürlich auch damals schon deutlich höher war als die durchschnittliche Rente.


Und dann fing die Politik an, sich nachgerade nach "Herzenslust" an der Rente zu bedienen, um Gelder für ideologische und parteipolitische Phantastereien zu generieren. Da wurde die Rente plötzlich steuerpflichtig, da mussten Rentner plötzlich Krankenkassenbeiträge bezahlen, und wenn das alles immer noch nicht reichte, bediente man sich sogar völlig ungeniert mittels eines kräftigen Griffs in die "Rentenkasse". Womit die Netto-Rente immer geringer ausfiel und man sukzessive dafür gesorgt hat, dass immer mehr Rentner mit Renteneintritt in der Altersarmut landen = Grundsicherung. Da helfen dann oftmals auch vorhandene Betriebs- und Zusatzrenten nichts mehr - die perverser Weise bei der Grundsicherung auch noch angerechnet werden! Und heute setzt man diesem ganzen Irrsinn auch noch die Krone auf, in dem man Menschen, die noch nie in ihrem Leben auch nur einen Cent in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, aus dieser eine Altersrente gewährt, die überdies teilweise auch noch deutlich über dem Durchschnitt liegt. Und er Deutsche Michel? Schimpft und meckert über die bösen Beamten, die ja viel zu viel Pension erhalten.


Wie können wir das Problem der Rente nun lösen?


Ich habe sicherlich auch nicht DAS Patentrezept, aber einen Gedankengang, für den ich mich kürzlich ernsthaft als "Linker Spinner" titulieren lassen musste ^^


Die demographische Situation ist wie sie ist, die können wir nicht ändern. Ebenso wenig können wir Arbeitsplätze herbeizaubern. Im Dezember 2025 waren offiziell 2,9 Mio Menschen als arbeitslos gemeldet. Das ist freilich die beschönigte Zahl, aus der bekanntlich Menschen in Umschulung, Kranke etc. herausgerechnet werden. Wir lassen uns ja nur allzu gerne verarschen. Die tatsächliche Zahl dürfte bei weit über 5 Mio. Menschen liegen.


Nun ist Rente aber kein Almosen des Staates sondern ein erworbenes Anrecht! Der Wohlstand, den wir heutigen genießen dürfen, haben wir in erster Linie den Generationen vor uns zu verdanken. Sie alle haben ihren wertvollen Beitrag dazu geleistet. Es erscheint mir mehr als nur eine moralische Verpflichtung, diesen Menschen eine Rente zu bezahlen, die den berühmten "würdigen Lebensabend" ermöglicht - ohne Flaschen sammeln, ohne Tafeln. Aus meiner Sicht das größte Armutszeugnis unserer Gesellschaft: dass es eine soziale Einrichtung wie die Tafeln überhaupt geben muss! Es gibt wohl kaum etwas, für das man sich in einem Sozialstaat, der großzügig Milliarden über Milliarden in alle Welt verteilt, mehr schämen muss. Aber das ist ein anderes Thema.


Wenn nun die Beiträge der Erwerbstätigen nicht mehr ausreichen, um die Renten zu bezahlen, muss die Differenz ja "irgendwo" her kommen.

- wir können die Beitragssätze drakonisch erhöhen, das können und wollen sich weder die Beschäftigten noch die Arbeitgeber leisten.

- wir können, so wie aktuell, die Renten auf ein absolut unwürdiges Niveau absenken, das ist höchst ungerecht gegenüber den Betroffenen und führt zudem schnurstracks in die Altersarmut. Das kann nicht die Patentlösung sein!

- wir können die Lebensarbeitszeit drastisch erhöhen, damit wir wieder an Bismark`s Zeiten anknüpfen und eine Rentenbezugszeit von max. 5 Jahren erreichen. Die statistische durchschnittliche Lebenserwartung liegt aktuell bei ca. 83 Jahren bei Frauen und 78 Jahren bei Männern. Zeigen sie mir die Berufe, die man bis zum 73. bzw. 78. Lebensjahr tatsächlich ausüben kann! Vereinzelt gibt es diese, und selbst in körperlich anstrengenden Berufen sind immer wieder einmal Einzelne anzufinden, die in der Lage sind deutlich länger zu arbeiten als bis zum regulären Renteneintrittsalter. Aber ehrlich: in einem der (angeblich) reichsten Länder der Erde muss es möglich sein, die Menschen mit Mitte 60 in Rente gehen zu lassen und ihnen selbst bei 20 Jahren Rentenbezugszeit eine ausreichend hohe Rente zu bezahlen, die einen sorgenfreien Lebensabend ermöglicht!

- oder wir tragen die Differenz aus Steuermitteln! Aus meiner Sicht ist es unverhandelbare Aufgabe des Staates, seinen Bürgern einen geruhsamen, würdigen Lebensabend zu ermöglichen. Und dementsprechend die Differenz, die Fehlbeträge der gesetzlichen Rentenversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren. Da die Rente / Rentenversicherung nüchtern betrachtet nichts anderes ist als ein Buchungsposten im Bundeshaushalt, könnte man ehrlicher Weise statt von Rentenversicherungsbeitrag auch von "Rentensteuer" sprechen. Dann fällt der Gedanke vielleicht nicht gar so schwer. Da man ja immer wieder die - durchaus berechtigte - Forderung hört, eben auch die Besser- und Bestverdiener an der Finanzierung der Rente zu beteiligen, scheint mir die Variante mit der Deckung aus Steuermitteln sogar die sinnvollste zu sein. Denn die oberen 10% der Steuerpflichtigen haben einen Anteil von über 56% am gesamten Steueraufkommen. Und die oberen 50%, also die Hälfte aller Steuerpflichtigen, trägt über 93% der Steuerlast!!! Und wem das immer noch nicht reicht: unter Rot-Grün Schröder wurde seinerzeit der Spitzensteuersatz gesenkt. Nehmen wir doch einfach nur diese Absenkung wieder zurück, schon steigen die Steuereinnahmen, und zwar nur zu Lasten der Besser- und Bestverdiener.


Die Politik müsste nur endlich begreifen, dass die Steuergelder nicht ihnen gehören, sondern den Bürgern dieses Landes! Und dass sie zuvorderst für genau diese Bürger zu verwenden sind und nicht für irgendwelche ideologisch-parteipolitisch motivierte Phantastereien! Es ist mehr als bedauerlich, das die Gerichte - respektive vordergründig das Bundesverfassungsgericht - dies der Politik nicht schon längst einmal ins Stammbuch gezimmert hat.


Diese Idee fußt auf dem Grundgedanken, das Rentensystem so zu belassen wie es ist. Aber sind wir ehrlich: es ist allerhöchste Zeit, die Rente am Geldmarkt und dessen Wertzuwächsen partizipieren zu lassen. Etliche andere Länder haben ihr Rentensystem zwischenzeitlich auf ein Fonds-System umgestellt. In ein solches (!) würde es dann tatsächlich Sinn ergeben, auch die Beamten respektive ALLE Erwerbstätigen und auch die Selbständigen zu integrieren, da hier die Beiträge nicht einfach nur von rechts nach links umverteilt werden, sondern am Kapitalmarkt Wertzuwächse generieren. Dann müssten aber eben auch andere Berufsgruppen, die aktuell ihr eigenes Süppchen kochen = nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, in das System integriert werden. Das Stichwort hier lautet "Berufsständische Versorgung" für kammerfähige, freie Berufe, die zwar auch eine Pflichtmitgliedschaft darstellt, aber eben losgelöst ist von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese gibt es für z.B. Zahn-/Tier-/Ärzte, Architekten, Apotheker, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und noch etliche weitere freie Berufe. Über die schimpft der Deutsche Michel komischerweise nie, sondern immer nur über die bösen Beamten.

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