Rente und Steuern

Meine Positionen:

  • Festlegung einer Mindestrente für alle Rentner ohne „Bedarfsprüfung“ die stets mindestens 20% über dem jeweils gültigen Hartz IV-Satz liegt mit Koppelung an die Inflation und folglich automatischer jährlicher Anpassung.
  • Rückgängigmachung der Absenkung des Spitzensteuersatzes und Verwendung der hieraus resultierenden Mehreinnahmen für die Finanzierung der o.g. Rentenreform. Gleichzeitig Überarbeitung der Steuertabelle mit verbindlicher Koppelung an die Inflation mit jährlicher Anpassung. Bei dieser Gelegenheit endlich Abschaffung der sogenannten „kalten Progression“.


Begründungen hierzu:


Über 26 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Rente. Ein nicht unerheblicher Anteil davon erlebte noch den 2. Weltkrieg und / oder musste nach Ende des 2. Weltkrieges unter unvorstellbaren Entbehrungen, Not und Leid, unter schwersten körperlichen Anstrengungen nicht nur um das nackte Überleben kämpfen, sondern mit wortwörtlich den eigenen Händen am Wiederaufbau der teils völlig zerstörten Dörfer und Städte mitarbeiten und legte damit wiederum wortwörtlich den Grundstein für den Wohlstand, den unsere heutige Generation genießen darf.


Doch wie danken wir diesen Menschen diese schier übermenschliche Leistung? Mit Renten, die teilweise unter Hartz IV-Niveau liegen. Und um unseren Respekt, unseren Dank und unsere Anerkennung auch wirklich unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, gewähren wir eine Anhebung auf Hartz IV-Niveau auch nur auf schriftlichen Antrag mittels komplizierten Vordrucks.


Gleichzeitig werden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Menschen ausgekehrt, die niemals auch nur einen Cent eingezahlt haben – mit Beträgen deutlich über Hartz4-Niveau. Respektloser kann man mit der Kriegs- und Nachkriegsgeneration, den Menschen die unser Land nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, nicht umgehen!


An dieser Stelle wird gerne vorgebracht, dass dies nicht zu finanzieren wäre: doch, ist es. Es mag ja sein, dass die Gesamtsumme der Rentenbeiträge aller Erwerbstätigen nicht ausreicht, um eine Rente wie oben gefordert zu finanzieren. Selbst dann nicht, würden sachfremde Leistungen endlich ausgegliedert und aus dem Bundeshaushalt bezahlt, so wie es nach den Haushaltsgrundsätzen eigentlich schon immer sein müsste. Aber dann bleibt immer noch die Option der Mit- oder Querfinanzierung durch Steuereinnahmen.

Schon der 2017 verstorbene ehemalige Bundesminister Heiner Geißler formulierte es höchst treffend: "Wir haben auf der Erde Geld wie Dreck. Es haben nur die falschen Leute."

Dies gilt auch für Deutschland und den Bundeshaushalt. Denn immerhin gelingt es uns seit 2015, über eine Million Kriegsflüchtlinge aus Syrien und dem gesamten Nordafrikanischen Raum aufzunehmen, und die hieraus entstehenden direkten wie indirekten Kosten von mehreren Milliarden Euro jährlich offensichtlich problemlos aus dem Staatshaushalt zu begleichen. Zumindest war weder 2015, noch 2016, noch 2017 und auch nicht 2018 eine Abkehr von der sog. „Schwarzen Null“ erforderlich, d.h. es mussten keine neuen Schulden aufgenommen werden. Warum war es dann vorher nicht möglich, die offensichtlich vorhandenen Gelder zur Finanzierung der Renten zu verwenden?


Selbst wenn die aktuellen Steuereinnahmen nicht ausreichten, wäre es durch Einsparung sinnloser und unnötiger Ausgaben an anderer Stelle (wieder ein Haushaltsgrundsatz) sicherlich möglich, verfügbare Haushaltsmittel zu generieren oder durch andere geeignete Maßnahmen höhere Steuereinnahmen zu erzielen.


Die Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf Alle, d.h. auch auf Beamte und Selbständige, kann man zwar überlegen; es wäre aber eine reine Milchmädchenrechnung, die zur Behebung der Deckungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beiträgt. Im Gegenteil, es würde die Deckungslücke sogar noch vergrößern! Denn wer Beiträge einzahlt, hat auch Anspruch auf Leistung, d.h. wir hätten zwar mehr Beitragszahler und folglich mehr Beiträge, aber logischer Weise auch mehr Leistungsbezieher und damit Ausgaben.


Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze müsste zudem im Vorfeld sehr genau überlegt und auch verfassungsrechtlich überprüft werden. Denn würden künftig Einkommensmillionäre zur Beitragszahlung verpflichtet, hätten diese zwangsläufig ebenfalls eines Tages Anspruch auf Leistungen. Eine Auskehrung von Renten in Höhe von mehreren Hunderttausend oder gar Millionen Euro würde das System aber nur noch schneller kollabieren lassen. Ob die erforderliche Deckelung, d.h. Festlegen einer Höchstrente, verfassungsrechtlich haltbar wäre, ist jedoch aus meiner laienhaften juristischen Sichtweise zweifelhaft.


Eine sehr schnell und sehr simpel umsetzbare und mit Sicherheit genügend Geld in den Staatshaushalt und damit in die Rentenkasse spülende Möglichkeit wäre: Rückgängigmachung (!) der Absenkung des Spitzensteuersatzes seit dem Jahr 2000 und damit Rückkehr zum Spitzensteuersatz von damals 53% oder zumindest in die Nähe hiervon. Im Vergleich zu dem aktuellen Spitzensteuersatz (gemeint ist die "Reichensteuer") von 45% erkennt man auf den ersten Blick ein enormes Potenzial an Steuermehreinnahmen. Selbst der damalige Franktionsvorsitzende der PDS ( heute DIE LINKE) im Bundestag, Gregor Gysi, erklärte damals in einem Interview, er verstünde nicht, warum er plötzlich weniger Steuern zahlen und deshalb mehr Geld in der Tasche haben soll. Aus dem Munde eines Linken Politikers hat diese Aussage gleich nochmal so viel Gewicht.


Gleichzeitig muss damit eine Überarbeitung der Steuertabelle einhergehen! Es kann nicht sein, dass ein Facharbeiter schon den Spitzensteuersatz bezahlt! Dieser beträgt 2021 42% bei einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 57.919,00 € bei Alleinverdienern. Das sind 4.826,58 € Brutto im Monatsdurchschnitt. Rechnet man mit 13 Monatsgehältern für Weihnachts- und Urlaubsgeld, sind es "nur" 4.455,31 € Brutto monatlich, um in den Tarif des Spitzensteuersatzes zu kommen. Für einen qualifizierten Facharbeiter durchaus ein realistisches Einkommen.


Das bedeutet, dass aktuell der Facharbeiter mit 4.455,31 € Brutto im Monat dem selben Steuersatz unterliegt wie der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder, dessen monatliche Bezüge sich lt. Berechnungen des Münchner Merkur vom 25.01.2021 auf insgesamt 21.102 € belaufen. ► Und für den Einkommensmillionär wurde in den letzten 20 Jahren der Spitzensteuersatz von 53% auf 45% gesenkt. Bravo. Steuergerechtigkeit sieht für mich definitiv anders aus.


Diese 45% sind 2021 bei einem Jahreseinkommen ab 274.612 € bei Einzelveranlagung (bei einem Freibetrag von 17.374,99 €) zu entrichten. Das Entspricht einem Monatsbruttoeinkommen von 22.884,33 €!


Kurzes Berechnungsbeispiel:

Aktuell: 274.612 €, Steuersatz 45% ergibt eine Steuerschuld von 123.575,40 € abzüglich Freibetrag 17.374,99 € = 106.227,41 €, es bleiben 168.384,59, das sind monatlich 14.032,05 €

Forderung: alter Steuersatz 53% ergibt eine Steuerschuld von 145.544,36 € abzüglich Freibetrag 17.374,99 = 128.169,37 €, es bleiben 146.442,69 €, das sind monatlich 12.203,56 €


Ja, ca. 1.800 € monatlich höhere Steuerlast sind eine stolze Summe. Doch ohne eine Neiddiskussion lostreten zu wollen: viele Menschen hierzulande - das ist die große Schande und Vermächtnis von Rot-Grün unter Gerhard Schröder 1998 - 2005 - verdienen monatlich nicht einmal so viel. Und wer von 12.200 € im Monat - Netto! - nicht leben kann, der macht definitiv etwas falsch.